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Steuerberatung; | Realisierung eines Schadensersatzanspruchs gegen überschuldeten Steuerberater nach dessen Tod
Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater, für den dessen Berufshaftpflichtversicherung eintreten müßte, ist nach dem Tod des Steuerberaters, Ausschlagung der Erbschaft durch sämtliche Erben der ersten und zweiten Ordnung sowie Nichteröffnung des Nachlaßkonkurses mangels Masse dadurch zu realisieren, daß der Geschädigte den Anspruch der unbekannten (weiteren) Erben gegen die Haftpflichtversicherung pfändet und sich überweisen läßt (, NJW-RR 1997, 922).