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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 211/05 EFG 2006 S. 1482 Nr. 19

Gesetze: AO § 233a Abs. 3 S. 1, EStG § 10d Abs. 1 S. 5

Erhebung von Zinsen bei Null-Festsetzung aufgrund Verlustrücktrag

Leitsatz

1. Mangels Liquiditätsvorteils entstehen keine Zinsen nach § 233a AO, wenn ein Verlustrücktrag im Nachhinein zu einer Steuerfestsetzung von Null führt.

2. Die Tatsache, dass für den Zeitraum zwischen der Bekanntgabe des ursprünglichen Steuerbescheides bis zur Bekanntabe des nach § 10d Abs. 1 S. 5 EStG gänderten Bescheides eine Zahlungsverpflichtung bestand, der der Steuerpflichtige nicht nachgekommen ist, ist eine Frage von Säumniszuschlägen aber nicht von Zinsen nach § 233a AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 2375 Nr. 44
DStRE 2007 S. 250 Nr. 4
EFG 2006 S. 1482 Nr. 19
XAAAB-95755

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.03.2006 - 6 K 211/05

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