Aufgrund Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer gezahlte Invaliditätsentschädigung kein Arbeitslohn
Leitsatz
Hat der Arbeitgeber aufgrund einer Betriebsvereinbarung eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, die Unfälle sowohl im
dienstlichen als auch im privaten Bereich der Arbeitnehmer absichern soll, so ist die nach einem Freizeitunfall eines Arbeitnehmers
von der Versicherung an den Arbeitgeber ausgezahlte und von diesem an den Arbeitnehmer weitergeleitete Invaliditätsentschädigung
kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sondern ein nichtsteuerbarer Schadensersatz für den dauerhaften Gesundheitsschaden dieses
Arbeitnehmers.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 833 Nr. 13 EFG 2006 S. 1757 Nr. 22 AAAAB-95741
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