Zu den Voraussetzungen der erweiterten Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 5 GewStG kommt die erweiterte Kürzung nicht in Betracht, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem
Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient. Das ist zu verneinen, wenn eine GmbH zwar Komplementärin sowohl
der ausschließlich grundbesitzverwaltenden als auch der diesen Grundbesitz gewerblich nutzenden Personengesellschaft ist,
ohne jedoch an diesen Gesellschaften vermögensmäßig beteiligt zu sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 235 Nr. 4 EFG 2006 S. 1691 Nr. 21 KÖSDI 2007 S. 15503 Nr. 4 WAAAB-95725
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.03.2006 - 10 K 574/02
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