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Umsatzsteuer | Ausschluss der Steuerbefreiung bei Parkplatzüberlassung
§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt für die Vermietung eines Parkplatz-Grundstückes auch dann, wenn der Mieter dort zwar nicht selbst parken will, aber entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag das Grundstück Dritten zum Parken überlässt (Bezug: § 4 Nr. 12 Satz 1 und 2 UStG 1993; Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 2 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Die Ausnahme von der Steuerbefreiung ist stets dann erfüllt, wenn die Grundstücksüberlassung für Zwecke des Abstellens von Fahrzeugen erfolgt. Entscheidend ist also, ob bereits im Mietvertrag eine Nutzung des Grundstücks durch den Mieter in Form einer Überlassung von Parkplätzen vereinbart worden ist.