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Zahlungen an einen Sanierungsberaterin der Unternehmenskrise
Veranlasst der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG zu ei-nem Zeitpunkt, zu dem diese überschuldet oder zahlungsunfähig ist, aus dem Vermögen der KG Honorarzahlungen an einen RA, der mit der Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten für das Unternehmen der Gesellschaft beauftragt ist, so können diese Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sein (§ 130a Abs. 2 Satz 2 HGB), wenn sie einem Erfolg versprechenden Sanierungsversuch dienen. Ein Verstoß gegen § 130a Abs. 2 Satz 1 HGB liegt jedoch vor, wenn in diesem Zeitpunkt, in welchem die vorbereitenden Maßnahmen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens ergriffen werden, keine hinreichende Aussicht besteht, dadurch die Vermögensbilanz der KG mindestens voll ausgleichen zu können ( [nrkr.], ZIP 2006 S. 9...