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Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH
Gravierende Mängel bei der Einberufung von Gesellschafterversammlungen können nicht nur zur Anfechtbarkeit des in der Versammlung gefassten Gesellschafterbeschlusses, sondern auch zu seiner Nichtigkeit führen. Dies hat der BGH nun für den Fall einer Ladung per E-Mail in den Abendstunden des Vortags auf den frühen Nachmittag des Folgetags bestätigt. Im entschiedenen Fall sah der Gesellschaftsvertrag keine von der gesetzlichen Bestimmung (§ 51 GmbHG) abweichende Regelungen vor, so dass die Ladung der Gesellschafter durch eingeschriebenen, unterschriebenen Brief mit einer Frist von einer Woche hätte erfolgen müssen. Die Vielzahl und das Gewicht der Einberufungsmängel kamen nach Ansicht des II. Senats einer Nichtladung gleich. In Analogie zu § 241 Nr. 1 AktG führte dies zur Nichtigkeit der in der Versammlung getroffene...