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StuB 17/2006 S. 680

Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG bei funktionsgleichen Wirtschaftsgütern

Hinsichtlich der Rücklagenbildung gem. § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter genügt gem. nrkr. NWB YAAAB-79987 (BFH-Az.: X R 1/06, EFG 2006 S. 641) eine Sammelbuchung, wenn diese in einer gesonderten Anlage zur Buchführung (Eigenbeleg) die Wirtschaftsgüter, ihre jeweiligen Anschaffungskosten und die jeweiligen Rücklagebeträge aufschlüsselt. Die Formulierung „Ford Transit” bezeichnet die beabsichtigte Investition hinreichend, wenn unter Berücksichtigung der Art des Betriebes des Kl. nur die geplante Anschaffung einer bestimmten Aufbauart in Betracht kommt. Die Benennung des Investitionszeitpunkts gehört auch bei funktionsgleichen Wirtschaftsgütern nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG.

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