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BFH 26.04.2006 IX R 24/04, StuB 17/2006 S. 680

Keine Anschaffungs-/Herstellungskosten bei gewonnenem Fertighaus

Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen (Bezug: § 7 Abs. 1, 4, 5, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG; § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ergangen. Die gleichen Grundsätze gelten, wenn ein gewonnenes Haus innerhalb von drei Jahren nach dem Gewinn in ein Betriebsvermögen eingelegt wird, da auch hier nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Obergrenze für die Bewertung der Einlage darstellen. Wird aber das unentgeltlich erworbene Haus nach Ablauf von drei Jahren in ein Betriebsvermögen eingelegt, so ist es mit dem Teilwert zu bewerten, und die Tats...

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