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LG Düsseldorf 25.06.1997 12 O 533/96

Bankrecht; | keine Bearbeitungsgebühr bei Kontopfändung

Banken dürfen für die Bearbeitung von Pfändungsbeschlüssen keine Gebühren berechnen. Das und v. - 12 O 44/97 nrkr.) hat derartige Gebührenklauseln wegen unangemessener Benachteiligung der Kontoinhaber für unwirksam erklärt. Zur Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen seien Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet. Die Erfüllung dieser Pflicht liege im eigenen Interesse der Bank, nicht aber im Interesse des Kontoinhabers, der von einer Pfändung betroffen ist.

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