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EuGH 17.07.1997 Rs. C 28/95

Gesellschaftsrecht; | Begriff der Fusion durch Austausch von Anteilen (Art. 2 Buchst. d und h, Art. 11 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 434/90/EWG)

Art. 2 Buch. d der Richtlinie 434/90/EWG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, setzt nicht voraus, daß die erwerbende Gesellschaft i. S. v. Art. 2 Buchst. h dieser Richtlinie selbst ein Unternehmen betreibt oder daß die Unternehmen von zwei Gesellschaften in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht dauerhaft zu einer Einheit verbunden werden. Auch der Umstand, daß dieselbe natürliche Person, die Alleingesellschafter und Geschäftsführer der erworbenen Gesellschaften war, Alleingesellschafter und Geschäftsführer der erwerbenden Gesellschaft wird, steht der Einstufung des fraglichen Vorgangs als Fusion durch Austausch von Anteilen nicht entg...

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