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BAG Urteil v. - 9 AZR 301/00

Gesetze: BGB § 133; BGB § 398; BGB § 401; BGB § 412; BGB § 611; Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom in der Fassung des Vertrags über die Europäische Union vom , zuletzt geändert durch den Amsterdamer Vertrag vom , BGBl. 1998 II S 387 (EG) Art. 87; InsO § 26; InsO § 38; InsO § 55; KO § 59; SGB III § 183; SGB III § 187

Leitsatz

Beschäftigt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungsbefugnis die Arbeitnehmer des Schuldners weiter, so werden Ansprüche auf Arbeitsentgelt begründet, die nach § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO als Masseverbindlichkeiten gelten. Beantragen die Arbeitnehmer Insolvenzgeld, so entfällt das Vorzugsrecht. Ein Übergang des Vorzugsrechts auf die Bundesanstalt für Arbeit ist damit ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2530 Nr. 49
DB 2001 S. 2729 Nr. 51
FAAAB-94964

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BAG, Urteil v. 03.04.2001 - 9 AZR 301/00

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