Gesetze: Runderlasse des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt vom - S1.04043-3/4 - und vom (MBl. LSA S 393)
Leitsatz
1. Das Land Sachsen-Anhalt durfte in Zeiten einer angespannten Haushaltslage eine einheitliche Handhabung von Beförderungen dadurch im Erlaßwege sicherstellen, daß Beförderungen durch Einsparungen finanziell abgedeckt sein mußten.
2. Wenn einem Beamten im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Personalausgaben im Rahmen des personalwirtschaftlichen Ermessens kein Anspruch auf die Übertragung einer Funktionsstelle und Einweisung in die Personalstelle zugestanden hätte, kann auch der angestellte Lehrer die entsprechende Vergütung nicht verlangen. Dem steht nicht entgegen, daß die Stelle im Haushaltsplan ausgewiesen ist und der Lehrer die betreffende Funktion nicht nur vorübergehend wahrnimmt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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