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BAG Urteil v. - 8 AZR 465/00

Gesetze: BGB § 611 ; BGB § 138; BGB § 826; Bundes-Manteltarifvertrag für den Güterfernverkehr § 22

Leitsatz

1. Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung von etwaigen Geldbußen für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Vorschriften über Lenkzeiten im Güterfernverkehr sind sittenwidrig und daher nach § 138 BGB unwirksam.

2. Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewußt in Kauf nimmt, daß es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt sittenwidrig und ist nach § 826 BGB gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verhängt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1154 Nr. 22
BB 2001 S. 472 Nr. 9
BB 2001 S. 996 Nr. 19
AAAAB-94837

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BAG, Urteil v. 25.01.2001 - 8 AZR 465/00

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