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Bewertung; | bewertungsrechtlicher Wohnungsbegriff (§ 75 BewG 1965)
Nach dem ist es für die Annahme einer Wohnung zumindest für die Stichtage ab dem wesentlich, daß die Räume eine von anderen Wohnungen und Wohnräumen eindeutig getrennte, in sich abgeschlossene Einheit bilden. Für die Beurteilung der Grundstücksart ,,Zweifamilienhaus'' setzt dies voraus, daß beide Wohneinheiten diese Voraussetzung erfüllen; beide Wohneinheiten müssen nach ihrer baulichen Lage und Funktion vollständig getrennt sein (Hinweis auf ,BFH/NV 1994, 531). Der Annahme einer räumlichen Abgeschlossenheit und damit des Vorhandenseins zweier Wohnungen steht eine Türverbindung zwischen beiden Raumeinheiten grundsätzlich entgegen (s. a. ,BFH/NV 1989, 770). Dabei kommt es auf die Ausgestaltung dieser Türverbindung (im entschiedenen Fal...