Gesetze: TVG § 4 ; TVAL II § 42; Tarifvertrag vom zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV SozSich) § 2; Tarifvertrag vom zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV SozSich) § 4 Ziff. 1; Tarifvertrag vom zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV SozSich) § 5 Satz 1 Buchst. b
Leitsatz
Auf eine Überbrückungsbeihilfe nach § 4 TV SozSich, die eine ausgeschiedene Arbeitnehmerin der US-Stationierungsstreitkräfte beanspruchen kann, ist gemäß § 5 Satz 1 Buchst. b TV SozSich eine Witwenrente anzurechnen, die der ausgeschiedenen Arbeitnehmerin von den britischen Streitkräften gewährt wird.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.