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Körperschaftsteuer; | verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (§ 8 KStG 1977; §§ 4, 5, 6, 11 EStG)
Zum Streitpunkt des Forderungsverzichts des Gesellschafters gegenüber seiner KapGes hat der Große Senat des nach Maßgabe folgender Leitsätze entschieden: (1) Ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender Verzicht eines Gesellschafters auf seine nicht mehr vollwertige Forderung gegenüber seiner KapGes führt bei dieser zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechende Verbindlichkeit auf abziehbare Aufwendungen zurückgeht. (2) Der Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber seiner KapGes im Wege der verdeckten Einlage führt bei ihm zum Zufluß des noch werthaltigen Teils der Forderung. (3) Eine verdeckte Einlage bei der KapGes kann auch dann anzunehmen sein, wenn der Forderungsverzicht von ...