Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hamburg 22.05.1997 II 137/96

Abgabenordnung; | Säumniszuschlag nach Scheckeinreichung

Das rkr. läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Säumniszuschlag entsteht, wenn die Steuerzahlung nicht rechtzeitig bei der zuständigen Kasse eingeht; zuständig ist in Hamburg nicht das Veranlagungs-FA, sondern das FA für Steuererhebung (Steuerkasse). (2) Bei einem Scheck genügt dessen rechtzeitiger Eingang bei der zuständigen Steuerkasse; eine Schonfrist besteht nicht. (3) Die Verkennung der Steuerkassen-Zuständigkeit rechtfertigt keinen Billigkeitserlaß des Säumniszuschlags. (4) Der Billigkeitsgrund des (einmaligen) Versehens kommt bei wiederholt unpünktlicher Zahlung nicht in Betracht.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen