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Ausländerrecht; | Freizügigkeitsverordnung/EG

Die VO über die allgemeine Freizügigkeit von Staatsangehörigen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Freizügigkeitsverordnung/EG) v. ist im BGBl I S. 1810 bekanntgemacht worden und tritt am in Kraft. Die Verordnung gilt der Umsetzung der EG-Richtlinie 90/364 v. über das Aufenthaltsrecht, der Richtlinie 90/365/EWG über das Aufenthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätigen sowie der EG-Richtlinie 93/96/EWG über das Aufenthaltsrecht der Studenten. Sie enthält Vorschriften auch für die Freizügigkeit der Familienangehörigen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, hinsichtlich des notwendigen Krankenversicherungsschutzes sowie zum Nachweis ausreichender Existenzmittel. Die Existenzmittel sind als ausreichend anzusehen, wenn sie einen mona...

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