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BAG Urteil v. - 5 AZR 278/99

Gesetze: EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom bis zum geltenden Fassung; Rahmentarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom § 7 Nr. 2; Rahmentarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom § 7 Nr. 3

Leitsatz

§ 7 Nr. 2 des Rahmentarifvertrags für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom enthält keine konstitutive Regelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und begründet keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 %.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 1622 Nr. 30
XAAAB-94287

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BAG, Urteil v. 30.08.2000 - 5 AZR 278/99

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