Gesetze: EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom bis zum geltenden Fassung; Rahmentarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom § 7 Nr. 2; Rahmentarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom § 7 Nr. 3
Leitsatz
§ 7 Nr. 2 des Rahmentarifvertrags für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom enthält keine konstitutive Regelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und begründet keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 %.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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