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Beamtenrecht; | Leistungsprämien- und -zulagenverordnung sowie Leistungsstufenverordnung
Die VO über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - LPZV) v. sowie die VO über das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen (Leistungsstufenverordnung - LStuV) v. sind im BGBl I S. 1598 bzw. 1600 verkündet worden und am in Kraft getreten. Die LPZV regelt die Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Bundesbeamte und Soldaten in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A. Die LStuV regelt das leistungsabhängige Aufsteigen und das Verbleiben in den Stufen des Grundgehalts bei Bundesbeamten und Soldaten in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsgruppe A.