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BAG Beschluss v. - 5 AZB 32/00

Gesetze: ZPO § 319 Abs. 1; ArbGG § 70

Leitsatz

Wird auch aus den schriftlichen Entscheidungsgründen eines Urteils nicht ersichtlich, auf welchem Versehen des Gerichts die Unrichtigkeit einer zuvor verkündeten und die Berufung zurückweisenden Urteilsformel beruht, verstößt ein Beschluß zur Berichtigung der Urteilsformel in die Stattgabe der Berufung gegen § 319 ZPO.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2380 Nr. 46
DB 2001 S. 2612 Nr. 49
HAAAB-94223

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BAG, Beschluss v. 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

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