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BAG Urteil v. - 4 AZR 603/00

Gesetze: MTArb (Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder) § 9 Abs. 2 b; BZT-G/NRW (Bezirks-Zusatztarifvertrag zum BMT-G für den Bereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen) § 1

Leitsatz

Für die Beurteilung der Höherwertigkeit der einem Arbeiter vertretungsweise übertragenen Tätigkeit eines Angestellten gem. § 9 Abs. 2 MTArb ist von der tatsächlichen Einreihung des Vertreters auszugehen. Diese ist mit der Eingruppierung zu vergleichen, die bei dauerhafter Übertragung der vertretungsweise übertragenen Tätigkeit des Angestellten auf den Vertreter vorliegen würde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1272 Nr. 24
EAAAB-94156

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BAG, Urteil v. 26.09.2001 - 4 AZR 603/00

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