Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: TVG § 3 ; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 1; Satzung des Arbeitgeberverbandes der Chemischen Industrie Saarland e.V. § 5 Abs. 4; BGB § 39; GG Art. 9 Abs. 3
Instanzenzug: ArbG Neunkirchen 3 Ca 1307/02 vom LAG Saarland 2 Sa 48/03 vom
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom - 2 Sa 48/03 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.
Fundstelle(n):
QAAAB-94152
1Für die Amtliche Sammlung: nein; Für die Fachpresse: nein