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BAG Urteil v. - 4 AZR 271/00

Gesetze: ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 238 Abs. 1 Satz 1; ArbGG § 66 Abs. 1

Leitsatz

Zu den Organisationspflichten des Prozeßbevollmächtigten gehört es, den Ablauf der voraussichtlichen von der Rechtsmitteleinlegung abhängigen Rechtsmittelbegründungsfrist unmittelbar nach Absendung oder Einlegung des Rechtsmittels in den Fristenkalender einzutragen oder eintragen zu lassen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
VAAAB-94026

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BAG, Urteil v. 30.05.2001 - 4 AZR 271/00

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