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BAG Urteil v. - 3 AZR 69/99

Gesetze: BetrAVG § 1 ; ZPO § 256; HGB § 257 Abs. 4

Leitsatz

Die Auslegungsregel, wonach allgemeine Ausgleichsklauseln im Zweifel Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nicht mit umfassen, ist auch dann anzuwenden, wenn der Verzicht auf einen als Schadensersatz geschuldeten Versorgungsverschaffungsanspruch in Rede steht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 104 Nr. 2
BB 2001 S. 315 Nr. 6
DB 2001 S. 391 Nr. 7
DAAAB-93958

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BAG, Urteil v. 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

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