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Einkommensteuer; | phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen (§§ 4, 5, 15 EStG)
Die vom Großen Senat des (BStBl 2000 II S. 632) für die phasengleiche Bilanzierung von Gewinnansprüchen bei mehrheitlich an einer KapGes beteiligten KapGes entwickelten Rechtsgrundsätze gelten nach dem auch, wenn Gesellschafter der KapGes bilanzierende Einzelunternehmer oder PersGes sind. Sie gelten auch für den Fall, dass sich die Beteiligung an einer KapGes in Folge einer Betriebsaufspaltung im Sonder-BV II des Gesellschafters einer PersGes befindet. Die Rechtsgrundsätze sind auch für Bilanzstichtage nach Inkrafttreten des BiRiLiG anzuwenden.