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BMF 25.07.1997 IV B 5 - S 2255 - 288/97

Einkommensteuer; | Leistungen nach den Versorgungsordnungen der bewaffneten Organe der ehemaligen DDR

Es ist gefragt worden, ob die Dienstbeschädigungsvollrenten und die Dienstbeschädigungsteilrenten nach den Versorgungsordnungen der Nationalen Volksarmee (VSO-NVA), der Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs des Ministeriums des Innern (VSO-MdI), der DDR-Zollverwaltung (VSO-Zoll) und des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (VSO-MfS/AfNS) trotz der Aufführung im (BStBl I 411) steuerfrei sind. Gem. gilt dazu folgendes: Die vorgenannten Dienstbeschädigungsvollrenten und Dienstbeschädigungsteilrenten sind zwar im Schr. v. aufgrund ihrer rechtlichen Gestaltung als abgekürzte Leibrenten aufgeführt (Hinweis auf Tz. 1.1.2, 2. Spiegelstrich und Tz. 1.1.2, 7. Spiegelstrich). Sie erfüllen jedoch...BGBl I 1674

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