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Urlaubsrecht; | tarifliches Urlaubsgeld bei Betriebsübergang
Tarifliche Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsgeld können nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB bei einem Betriebsübergang durch einen anderen, bei dem neuen Inhaber geltenden Tarifvertrag verschlechtert werden. Wird den übernommenen Arbeitnehmern unmißverständlich vor dem Betriebsübergang von dem neuen Inhaber bekanntgegeben, daß zu ihren Gunsten die Regelungen des verschlechternden Tarifvertrages so lange nicht angewandt werden, bis ihr bisheriger tariflicher Besitzstand erreicht wird, so müssen sie davon ausgehen, ihnen solle der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs erreichte Besitzstand durch eine vertragliche Abrede gesichert werden. Ohne weitere Erklärungen des Arbeitgebers besteht kein Anlaß zu der Annahme, der neue Inhaber wolle sich zu einer Anpassung des vor dem Betriebsübergang erreichten Besitzstands durch...