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BAG 12.03.1997 5 AZR 329/96
Mutterschutzgesetz; | Begriff der Frühgeburt i. S. von § 6 MuSchG
Wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2500 Gramm, handelt es sich um eine Frühgeburt i. S. von § 6 Abs. 1 MuSchG mit der Folge, daß sich das Beschäftigungsverbot von 8 auf 12 Wochen verlängert. Auf die Dauer der Schwangerschaft kommt es nicht an (; Anschluß an , BSGE 37, 216).