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BBV Nr. 9 vom Seite 286

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung

von Ingeborg Haas, Mainz

Die Altersversorgung von GmbH-Geschäftsführern ist von großer praktischer Bedeutung. Zum einen ist der beherrschende GmbH-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig, wie eine Ergänzung des HBeglG 2006 (BGBl 2006 I S. 1402) kürzlich noch schnell ausdrücklich klarstellte. Damit erwirbt er keine gesetzlichen Rentenansprüche. Zum anderen ist selbstverständlich auch der nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) zur Aufbesserung seiner gesetzlichen Rentenansprüche und damit an einer Sicherung des Lebensstandards über die aktive Berufstätigkeit hinaus interessiert. Um diesen Anliegen gerecht zu werden, bietet es sich an, durch die GmbH eine Altersversorgung zu gewährleisten. Der folgende Beitrag zeigt die steuerlichen Möglichkeiten und Grenzen von Pensionszusagen auf.

I. Welche Risiken sind im Vorfeld zu bedenken?

Die Pensionszusage ist ein Vertragsverhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer. Die GmbH verpflichtet sich, als Teil der Gegenleistung für die Dienstleistungen des Geschäftsführers, dessen Altersversorgung zu gewährleisten. Positiver steuerlicher Effekt einer Pensionszusage ist, dass die laufenden Rückstellungen wegen...

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