Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 11.05.2006 III ZR 205/05, BBV 9/2006 S. 264

Anlageprospekt nicht überreicht – Beweislast für unzureichende Risikoaufklärung?

Den Anlagevermittler trifft keine vertragliche Hauptpflicht, im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Vermögensanlage den Anlageprospekt auszuhändigen. Dies ist nur ein Element (von vielen) im Rahmen der geschuldeten Unterrichtung des Interessenten, so der BGH in einer Entscheidung.

Aus diesem Grund trägt der Zeichner der Anlage in einem möglichen Schadensersatzprozess wegen behaupteter unzureichender Risikoaufklärung die Beweislast dafür, dass keine ausreichende Risikoaufklärung durch rechtzeitige Übergabe des Anlageprospekts erfolgt sei. Den Anlageberater trifft hingegen nur eine sekundäre Darlegungslast.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen