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Mehr Befugnisse für Bilanzbuchhalter und liberaleres Berufsrecht für Steuerberater
Geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten soll es zukünftig erlaubt sein, Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen anzufertigen und eine Buchführung einzurichten. Diese zusätzlichen Befugnisse bilden den Kern des kürzlich veröffentlichten „8. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes”.
Beide Berufsgruppen müssen jedoch hohe Voraussetzungen erfüllen, um diese Dienstleistungen anbieten zu dürfen:
USt-Voranmeldungen: Nachweis vertiefender Kenntnisse der USt durch eine Fortbildungsprüfung vor der Steuerberaterkammer oder der IHK.
Einrichtung einer Buchführung: Steigende Anforderungen an die Prüfung zum Bilanzbuchhalter.
Darüber hinaus soll das bisher eingeschränkte und von den Steuerberaterkammern eng ausgelegte Recht zur Werbung der Bilanzbuchhalter etwas gelockert werden.