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BBB Nr. 9 vom Seite 266

Mehr Pflichten durch „neue” Gleichbehandlung

Wie Sie Unternehmer auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorbereiten

von RA Kornelia Reinke, Bonn

„Männerwitze sind tabu” titelt das Handelsblatt im Juni 2006; „Gesetz hat den Bundesrat fehlerhaft passiert”, meldeten kurz darauf einige Presseagenturen im Juli 2006. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist derzeit Thema vieler Berichterstattungen in den Medien. Auch vor der Verabschiedung des Gesetzes diskutierten bereits verschiedene Interessenverbände das Für und Wider des Diskriminierungsschutzes. Welche konkreten Auswirkungen das am in Kraft getretene Gesetz für die Arbeitswelt hat, ist vielen Ihrer Mandanten nicht bewusst. Kaum ein mittelständisches Unternehmen hat entsprechende Vorkehrungen getroffen. Schlimmer noch: Einige von ihnen wissen nicht einmal, dass Vorbereitungen getroffen werden müssen. Diese „Blauäugigkeit” kann für das Unternehmen im Ernstfall teuer werden. Daher sollten Sie Ihre Mandanten auf die neue Gesetzeslage vorbereiten.

I. Die Ausgangssituation

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist zunächst einmal nichts grundlegend Neues. Bislang gab es das Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das aber in der arbeitsrechtlichen Praxis eher geringfügige Auswirkungen entfaltete. Das ADG existiert nicht mehr, sondern wurde vom AGG abgelöst. Der Grund für die Schaffung dieses neuen Gesetzes liegt in der Umsetz...

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