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Entstehen der Erbschaftsteuer für Pflichtteilsanspruch
Die zur Entstehung der Erbschaftsteuer führende Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs setzt nicht die Bezifferung des Anspruchs voraus. Erbschaftsteuerrechtlich entsteht bezüglich des Pflichtteilsanspruchs ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen, wenn der Anspruch tatsächlich geltend gemacht wird. Das bloße Bestehen eines solchen Anspruchs ist steuerlich unbeachtlich. Geltend gemacht ist der Anspruch, wenn die Erfüllung gegenüber dem Erben verlangt wird.