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FG Hamburg 10.05.2006 3 K 216/05, NWB direkt 36/2006 S. 11

Grundbesitzwertfeststellung zum Schenkungsstichtag als Bruttorohbauland

Der Stichtag für die Grundstücksbedarfsbewertung durch das Lagefinanzamt richtet sich grundsätzlich nach der Anforderung durch das für die Schenkungsteuer zuständige (Schenker-)Wohnsitzfinanzamt. Stichtag für die Feststellung des Grundbesitzwerts für schenkungsteuerliche Zwecke ist nicht schon der Tag der notariellen Schenkung, sondern erst der Tag der Auflassung des Grundstücks. Bruttorohbauland wird mit 50 v. H. des Richtwerts bewertet; der sich daraus ergebende Wert wird nochmals um den allgemeinen Abschlag von 20 v. H. vermindert. Rohbauland (und nicht nur Bauerwartungsland) liegt vor bei Planreife bzw. Vorweggenehmigungsreife; Teilplanreife genügt. Im Unterschied zu dem mit 75 v. H. des Richtwerts zu bewertenden Nettorohbauland sind im Bruttorohbauland die für die Erschließung benötig...

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