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FG Köln 07.06.2006 10 K 4484/05, NWB direkt 36/2006 S. 3
Festsetzungsfrist für Steuervergütung Kindergeld
Die Festsetzungsfrist für die Steuervergütung Kindergeld beträgt vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist.