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Steuerbefreiung bei Schenkung aus dem Gesamtgut der Eltern
Hat ein Kind aus dem Gesamtgut seiner Eltern einen Vermögensgegenstand geschenkt bekommen und fällt dieser infolge seines Todes an nur einen der Elternteile zurück, weil der andere Elternteil bereits vorverstorben war, so ist der Rückfall nur zur Hälfte steuerbefreit. Begünstigt ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG nur der Rückfall von Vermögensgegenständen an die Person, die sie zuvor durch Schenkung oder Übergabevertrag übertragen hat.