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Absehen vom Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Aus der Tatsache, dass nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens während der Laufzeit der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO („Wohlverhaltenszeit”) die Einzelzwangsvollstreckung unzulässig ist, folgt nicht, dass eine Gefährdung der Interessen der Auftraggeber ausscheidet.