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FG Münster 10.05.2006 1 K 572/03 E, NWB direkt 36/2006 S. 4
Zeitrente nicht als dauernde Last abziehbar
Eine zeitlich auf 25 Jahre befristete Zeitrente an den Wohnungsverkäufer stellt keine dauernde Last i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG dar, weil sie keine Versorgungsleistung auf Lebenszeit ist.