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Rückzahlung von BAföG-Darlehen
Die Rückzahlung der als Darlehen gewährten Leistungen nach dem BAföG kann im Jahr der Rückzahlung nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Aus der Rechtsprechung des BVerfG zur verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung des Existenzminimums von der Besteuerung ergibt sich keine entsprechende Verpflichtung.