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Unterhaltsaufwendungen an im Inland studierenden ausländischen Studenten
Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an einen im Inland studierenden ausländischen Studenten aufgrund einer freiwillig eingegangenen Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde sind nicht nach § 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.