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Berücksichtigung von Kindern bei Auslandssachverhalt
Auch die Behauptung, für eine Vielzahl von nicht in Deutschland wohnhaften Kindern einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, enthebt den vermeintlich Berechtigten nicht von der Notwendigkeit, diese Kinder namentlich zu benennen sowie seinen Status als Berechtiger und alle sonstigen Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen.