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Keine eigenheimzulagebegünstigten Anschaffungskosten eines späteren Erwerbs durch Schuldbeitritt
Konnte der Lebensgefährte der Klägerin den Erwerb des hälftigen Miteigentumsanteils seiner früheren Ehefrau an der von ihm jetzt gemeinsam mit der Klägerin bewohnten Immobilie nur unter der Voraussetzung finanzieren, dass die Klägerin dem zum Immobilienkauf geschlossenen Darlehensvertrag als Mitschuldnerin beitrat, so führt diese Mitübernahme des Darlehens nicht zu eigenheimzulagebegünstigten Anschaffungskosten der Klägerin im Hinblick auf die neun Monate später erfolgte Übertragung des halben Miteigentumsanteils an dem Grundstück durch den Lebensgefährten auf die Klägerin, wenn nach den gesamten Umständen keine konkrete, enge Verbindung zwischen der früheren Schuldmitübernahme durch die Klägerin und ihrem erst neun Monate später erfolgten Grundstückserwerb besteht.