Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamm 21.05.1997 2 Ss OWi 499/97

Rechtsberatungsgesetz; | Geschäftsmäßigkeit bei nur einmaliger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

Der Begriff der ,,geschäftsmäßigen'' Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. des Art. 1 § 8 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 2 RBerG kann bereits bei nur einmaliger Besorgung der fremden Angelegenheiten erfüllt sein. Dann muß aber die einmalige Tätigkeit des Handelnden so angelegt sein, daß sie die Absicht künftiger Wiederholungen indiziert. Gegen diese Absicht spricht, wenn der Handelnde auf einem eng eingegrenzten Gebiet nicht umfangreich tätig wird, für sein Tätigwerden persönliche Beziehungen der Anlaß waren, die wirtschaftliche Bedeutung nicht erheblich war und zudem ein Honorar weder gefordert noch gezahlt worden ist. Schließlich spricht auch die Verwendung einer Vollmacht, die inhaltlich der einem Rechtsanwalt erteilten entspricht, nicht unbedingt für Wiederholungsabsicht (

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen