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Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das Besitzpersonenunternehmen
BFH erkennt sog. Merkmalsübertragung an
Die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf den Vermietungsumsatz oder die Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens. Dies hat der BFH in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. S. 5
Merkmalsübertragung bei der Betriebsaufspaltung
Im Besprechungsfall war relevant, ob sich die Gewerbesteuerbefreiung der Besitz(kapital-)gesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung – im Streitfall nach § 3 Nr. 20 Buchstb. c GewStG – auch auf die vom Besitz(personen-)unternehmen erzielten Gewerbeerträge erstreckt. Bislang hatte die (ständige) Rechtsprechung des BFH dies verneint (vgl. , BStBl 1984 II S. 115; Beschluss v. - X B 133/97 NWB KAAAA-97420).
Das Finanzamt lehnte es im Streitfall ab, die Gewerbesteuerbefreiung der C-GmbH (Betriebsgesellschaft) auch auf ihr Verpachtungsunternehmen (Besitzunternehmen) zu erstrecken, und erließ Gewerbesteuermessbescheide für das Besitzunternehmen. Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage auf Aufhebung der Gewerbesteuermessbescheide statt. Der X. S...