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Begünstigte Betriebsaufgabe trotz anschließender Begründung einer Betriebsaufspaltung
Voraussetzungen einer begünstigten Betriebsaufgabe
Eine begünstigte Betriebsaufgabe kann auch dann vorliegen, wenn der Betrieb beendet wird und im unmittelbaren Anschluss an die Aufgabe durch Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen an einen anderen Betrieb eine Betriebsaufspaltung begründet wird.
Betriebsaufgabe als Beendigung der bisherigen betrieblichen Tätigkeit
Nach § 16 Abs. 3 EStG liegt eine Betriebsaufgabe vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss fasst, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und den Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens einzustellen. Dieser Tatbestand kann nach der Entscheidung des BFH auch dann erfüllt sein, wenn von zwei bisher nebeneinander bestehenden Einzelunternehmen eines Steuerpflichtigen eines aufgegeben wird und dessen wesentliche Betriebsgrundlagen anschließend dem noch fortgeführten zweiten Betrieb (in geänderter Rechtsform) überlassen werden.
Beendigung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
Die Beendigung der bisherigen (im Entscheidungsfall land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit) ist gleichrangiges zweites Tatbestandsmerkmal der Betriebsaufgabe oder -veräußerung, das neben der...