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Arbeitsförderung | Kurzarbeitergeld auch für geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter
Das SG Kassel hebt in seinem Urteil v. - S 11 AL 1435/03 (DB 2006 S. 1567) hervor, dass eine Anspruchsberechtigung auf die Förderung über Kurzarbeitergeld gemäß § 169 SGB III auch für geschäftsführende GmbH-Gesellschafter bestehen könne, wenn diese nach Maßgabe ihrer Dienstvereinbarung und der tatsächlichen Gegebenheiten innerhalb der GmbH als versicherungspflichtige Arbeitnehmer zu qualifizieren sind und zudem der Arbeitsausfall unvermeidbar war.