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Erbschaftsteuer | Einfluss eines Widerrufsvorbehalts auf die Betriebsvermögenseigenschaft einer Beteiligung
In seinem Beitrag in NWB F. 10 S. 1545 weist Halaczinsky daraufhin, dass „Sollte die angekündigte Reform der Erbschaftsteuer kommen, kann dieses Recht nur erreicht werden, wenn das gesamte Übertragungspaket erst später ausgeführt oder aber unter entsprechenden Widerrufsvorbehalt gesetzt wird.” – Anmerkung: Eine Schenkung unter Widerrufsvorbehalt ist jedoch nicht ganz unproblematisch. Das NWB VAAAB-76942 zwar entschieden, dass die Vereinbarung eines auf sechseinhalb Monate begrenzten Widerrufsvorbehalts nicht dazu führt, dass die Qualifikation einer Unterbeteiligung als Betriebsvermögen i. S. des § 13a ErbStG entfällt. In den Entscheidungsgründen weist der Senat aber daraufhin, dass nach H 51 Abs. 1 ErbStH bei einer Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft un...